
Ahmet Izler
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Erster Ansprechpartner für Ihre Anfrage, Unterlagen und die organisatorische Begleitung.a.izler@kanzlei-drschulte.de
Kanzlei Dr. Thomas Schulte · Berlin · Versicherungsrecht · Stornoabzüge
Bei Kündigung oder Beitragsfreistellung einer Lebens- oder privaten Rentenversicherung kann ein Stornoabzug den Auszahlungsbetrag mindern. Wir prüfen die Vertragsunterlagen, die Abrechnung und die zugrunde liegende Klausel im konkreten Einzelfall.
Stornoabzug prüfen lassenErste Anfrage kostenlos · keine automatische Beauftragung
Bei Kündigung oder Beitragsfreistellung kann ein Versicherer den Auszahlungsbetrag um einen Stornoabzug mindern. Entscheidend sind die konkrete Klausel, ihre Darstellung in den Unterlagen und die Berechnung im Einzelfall.
Ein Abzug ist weder automatisch wirksam noch automatisch unzulässig. Für die Prüfung werden Police, Bedingungen, Standmitteilungen und die Abrechnung des Versicherers benötigt.
Was typischerweise geprüft wird
Wir machen aus verstreuten Informationen eine nachvollziehbare Geschichte – sachlich, transparent und ohne Automatismus.
Sie schildern Ihre Situation, wir ordnen den Ablauf – die rechtliche Prüfung übernimmt Dr. Thomas Schulte persönlich.

Rechtsanwalt · persönliche Einordnung
Rechtliche Bewertung und Prüfung Ihres konkreten Anliegens.drschulte@kanzlei-drschulte.de
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Erster Ansprechpartner für Ihre Anfrage, Unterlagen und die organisatorische Begleitung.a.izler@kanzlei-drschulte.de
Dienstleistungsbeauftragte
Unterstützt bei Kommunikation, Unterlagen und der organisatorischen Bearbeitung Ihrer Anfrage.c.schoenberg@kanzlei-drschulte.deMedienbeleg · Einordnung
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Zum RatgeberDie wichtigsten Orientierungspunkte zu Lebensversicherung · Stornoabzüge – klar, sachlich und ohne juristische Vorbegriffe.
Typischerweise bei Kündigung, Beitragsfreistellung oder einer vergleichbaren Beendigung oder Änderung des Vertrags.
Nein. Ob eine Klausel und ihre Anwendung rechtlich zu beanstanden sind, hängt vom konkreten Vertrag und der Abrechnung ab.
Police, Versicherungsbedingungen, Standmitteilungen, Kündigungsbestätigung und die Abrechnung mit dem ausgewiesenen Abzug.
Ja. Vertragsunterlagen und Abrechnung können auch nach einer Auszahlung Grundlage einer Einzelfallprüfung sein.
05 · Nächster Schritt
Die erste Anfrage ist kostenlos. Sie schildern zunächst Ihre Situation. Sollte eine anwaltliche Beauftragung sinnvoll sein, erläutern wir Ihnen vorher transparent Umfang, Bedingungen und Vergütung.