
Ahmet Izler
Ansprechpartner & Dienstleistungsbeauftragter
Erster Ansprechpartner für Ihre Anfrage, Unterlagen und die organisatorische Begleitung.a.izler@kanzlei-drschulte.de
Kanzlei Dr. Thomas Schulte · Berlin · Datenschutzrecht
Auskunft, Berichtigung, Löschung oder eine unzulässige Datenweitergabe: Wir helfen, datenschutzrechtliche Fragen sachlich zu ordnen und die nächsten Schritte zu bestimmen.
Datenschutzanliegen schildernErste Anfrage kostenlos · keine automatische Beauftragung
Ob Auskunft, Berichtigung, Löschung, Datenweitergabe oder ein Datenleck: Entscheidend sind der konkrete Verarbeitungsvorgang, die verantwortliche Stelle, der Zweck und die vorhandenen Nachweise.
Für eine erste Einordnung helfen Schriftverkehr, Auskünfte, Einwilligungen, Screenshots und Zeitpunkte. Ein Datenschutzverstoß führt nicht automatisch zu einem Schadensersatzanspruch; das hängt vom Einzelfall ab.
Was typischerweise geprüft wird
Wir machen aus verstreuten Informationen eine nachvollziehbare Geschichte – sachlich, transparent und ohne Automatismus.
Sie schildern Ihre Situation, wir ordnen den Ablauf – die rechtliche Prüfung übernimmt Dr. Thomas Schulte persönlich.

Rechtsanwalt · persönliche Einordnung
Rechtliche Bewertung und Prüfung Ihres konkreten Anliegens.drschulte@kanzlei-drschulte.de
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Erster Ansprechpartner für Ihre Anfrage, Unterlagen und die organisatorische Begleitung.a.izler@kanzlei-drschulte.de
Dienstleistungsbeauftragte
Unterstützt bei Kommunikation, Unterlagen und der organisatorischen Bearbeitung Ihrer Anfrage.c.schoenberg@kanzlei-drschulte.deMedienbeleg · Einordnung
Hier sehen Sie einen TV-Beitrag bei SternTV.
Zum RatgeberDie wichtigsten Orientierungspunkte zu Datenschutzrecht – klar, sachlich und ohne juristische Vorbegriffe.
Je nach Situation können Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung oder Widerspruch in Betracht kommen.
Nein. Ob ein Anspruch besteht, hängt unter anderem von Verarbeitung, Verstoß, Schaden und den konkreten Umständen ab.
Schriftverkehr, Auskünfte, Einwilligungen, Screenshots, Zeitpunkte und Hinweise darauf, wann und durch wen Daten verarbeitet wurden.
Ja. Eine verständliche Schilderung und die vorhandenen Belege reichen für die erste organisatorische Einordnung aus.
05 · Nächster Schritt
Die erste Anfrage ist kostenlos. Sie schildern zunächst Ihre Situation. Sollte eine anwaltliche Beauftragung sinnvoll sein, erläutern wir Ihnen vorher transparent Umfang, Bedingungen und Vergütung.