Kanzlei Dr. Thomas Schulte · Berlin · Lebensversicherung

Was ist in Ihrer Police wirklich geregelt?

Eine Lebens- oder private Rentenversicherung begleitet Sie oft über viele Jahre. Die rechtlichen Fragen entstehen häufig bei Kündigung, Auszahlung oder Unsicherheit über den Vertragsstand. Die Kanzlei Dr. Thomas Schulte prüft Ihren konkreten Vertrag und ordnet ein, welche rechtlichen Fragen sich daraus ergeben können.

Vertragssituation schildern

Die erste Anfrage ist kostenlos · keine automatische Beauftragung

Lebensversicherung prüfen: Vertrag, Kündigung und Abrechnung zusammendenken

Eine Lebensversicherung läuft häufig über Jahrzehnte. Rechtlich entscheidend ist nicht allein, ob sich der Vertrag wirtschaftlich gelohnt hat, sondern welche Rechte und Pflichten konkret vereinbart wurden und welche Regeln für die jeweilige Vertragsgeneration gelten.

Bei Kündigung, Beitragsfreistellung oder Auszahlung können Rückkaufswert, Kosten, Belehrungen und ein möglicher Stornoabzug relevant sein. Ob ein Widerspruch, Widerruf oder eine Rückabwicklung in Betracht kommt, lässt sich nur anhand der vollständigen Unterlagen beurteilen.

Was typischerweise geprüft wird

  • Abschlusszeitpunkt und Vertragsmodell
  • Police, Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen
  • Widerrufs- oder Widerspruchsbelehrung
  • Vertragsstatus und Rückkaufswert
  • Stornoabzug und weitere Kosten
  • Kündigungs-, Auszahlungs- und Abrechnungsunterlagen

Von der Police zur
anwaltlichen Prüfung.

Wir machen aus verstreuten Seiten eine nachvollziehbare Geschichte. Ohne Versprechen, ohne Automatismus.

01PoliceWas wurde vereinbart?
02StatusWas ist passiert?
03UnterlagenWas fehlt noch?
04PrüfungWas ist sinnvoll?

Drei Rollen.
Ein klarer Ablauf.

Sie schildern Ihre Situation, wir ordnen den Ablauf – die rechtliche Prüfung übernimmt Dr. Thomas Schulte persönlich.

Dr. Thomas Schulte

Dr. Thomas Schulte

Rechtsanwalt · persönliche Einordnung

Rechtliche Bewertung und Prüfung Ihres konkreten Anliegens.
Ahmet Izler

Ahmet Izler

Ansprechpartner & Dienstleistungsbeauftragter

Erster Ansprechpartner für Ihre Anfrage, Unterlagen und die organisatorische Begleitung.
Christine Schönberg

Christine Schönberg

Dienstleistungsbeauftragte

Unterstützt bei Kommunikation, Unterlagen und der organisatorischen Bearbeitung Ihrer Anfrage.

Medienbeleg · Einordnung

Bekannt aus Medien & Presse

Hier sehen Sie einen TV-Beitrag bei SternTV.

Zum Ratgeber

Was Sie
vorab wissen sollten.

Die wichtigsten Orientierungspunkte zur Prüfung von Lebens- und privaten Rentenversicherungen – klar, sachlich und ohne juristische Vorbegriffe.

Kann ich meine Versicherung prüfen lassen, obwohl sie noch läuft?

Ja. Eine rechtliche Prüfung kann sinnvoll sein, bevor Sie über eine Kündigung oder andere Veränderung des Vertrags entscheiden. Entscheidend ist, welche Regelungen für Ihre konkrete Police gelten.

Kann auch eine bereits gekündigte oder ausgezahlte Versicherung geprüft werden?

Ja. Die ursprünglichen Vertragsunterlagen, die Kündigungsabrechnung und der ausgezahlte Rückkaufswert können rechtlich eingeordnet werden. Eine Auszahlung bedeutet jedoch nicht automatisch, dass weitere Ansprüche bestehen.

Kann jede Lebensversicherung widerrufen oder rückabgewickelt werden?

Nein. Ob ein Widerruf, Widerspruch oder eine Rückabwicklung in Betracht kommt, hängt unter anderem vom Abschlusszeitpunkt, der Rechtslage, den Vertragsunterlagen und den verwendeten Belehrungen ab.

Welche Unterlagen sind für eine Prüfung hilfreich?

Hilfreich sind insbesondere Police, Vertragsbedingungen, Verbraucherinformationen, Widerrufs- oder Widerspruchsbelehrungen, Standmitteilungen sowie Kündigungs- oder Auszahlungsunterlagen. Für die erste Anfrage müssen nicht alle Unterlagen vollständig vorliegen.

Muss ich meine Unterlagen sofort hochladen?

Nein. Der Upload ist bei der ersten Anfrage freiwillig. Wenn Sie die Police oder weitere Schreiben bereits zur Hand haben, können Sie diese übermitteln oder später sicher nachreichen.

Ich weiß nicht genau, welchen Status mein Vertrag hat. Kann ich trotzdem anfragen?

Ja. Sie müssen Ihren Vertrag vor der Anfrage nicht selbst rechtlich einordnen können. Schildern Sie einfach, welche Informationen und Unterlagen Ihnen vorliegen.

Ist die Anfrage kostenlos?

Die erste Anfrage ist kostenlos. Durch das Absenden entsteht nicht automatisch eine kostenpflichtige anwaltliche Beauftragung. Falls eine weitere Tätigkeit in Betracht kommt, informieren wir Sie vorher über Umfang, Bedingungen und Vergütung.

Wer nimmt die rechtliche Prüfung meines Vertrags vor?

Die anwaltliche Prüfung und rechtliche Einordnung erfolgen ausschließlich durch die Kanzlei Dr. Thomas Schulte. Dr. iur. Thomas Schulte ist Rechtsanwalt.

Prüft die Kanzlei auch private Rentenversicherungen?

Ja. Gegenstand einer Anfrage können neben Lebensversicherungen auch private Rentenversicherungen sein. Gemeint sind private Versicherungsverträge, nicht die gesetzliche Rentenversicherung.

Was passiert nach meiner Anfrage?

Nach dem Absenden werden Ihre Angaben zur Bearbeitung übermittelt. Falls Informationen oder Unterlagen benötigt werden, erfolgen organisatorische Rückfragen. Eine kostenpflichtige anwaltliche Tätigkeit entsteht dadurch nicht automatisch.

Orientierung,
die weiterhilft.

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Beginnen Sie mit
Ihrer Vertragssituation.

Die erste Anfrage ist kostenlos. Schildern Sie uns zunächst, wie es um Ihren Vertrag steht. Sollte eine anwaltliche Beauftragung sinnvoll sein, erläutern wir Ihnen vorher transparent den Umfang, die Bedingungen und die Vergütung.